Allgemeine Geschäftsbedingungen für IT-Projekte und Dienstleistungen

  1. Allgemeines
    1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns als Auftragnehmer und unserem Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im übrigen vollständig wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzklausel zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

  2. Angebote
    1. Angebote sind freibleibend. Angaben und Beschreibungen des Leistungsgegenstandes in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen sind unverbindlich. Aufträge, Vertragsänderungen oder -Ergänzungen und alle sonstigen Vereinbarungen oder Erklärungen einschließlich Beschaffenheitsvereinbarungen werden für den Auftragnehmer erst dann verbindlich, wenn sie von Ihm schriftlich bestätigt worden sind.

  3. Urheberrechte
    1. An Kostenanschlägen, Notizen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, auch in elektronischer Form, behält sich der Auftragnehmer Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen nur mit Zustimmung des Auftragnehmers Dritten zugänglich gemacht oder zu anderen als Vertragszwecken verwendet werden.

  4. Vorleistungen des Auftraggebers
    1. Die im Angebot bzw. Vertrag aufgeführten oder notwendigen Vorarbeiten sind Voraussetzung für eine termingerechte Bearbeitung des Auftrages.
    2. Für Verzögerungen, welche durch unzureichende Vorarbeiten oder Behinderungen durch parallel ausgeführte Arbeiten bzw. Projekte anderer Auftragnehmer oder des Auftraggebers selbst oder dessen Mitarbeiter verursacht werden, wird deshalb keine Verzugsentschädigung oder Vertragsstrafe gezahlt. Dies gilt auch dann, wenn die zu erbringenden Leistungen vom Auftragnehmer nicht angemahnt wurden, oder wenn Behinderung nicht angezeigt wurde.
    3. Auf Verlangen unterstützt der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Beschaffung von Auskünften über auftragsbezogene gesetzliche und behördliche Vorschriften, sowie über damit verbundene Gebühren.
    4. Es ist Sache des Auftraggebers, vor Beginn der Werkleistungen auf seine Kosten erforderliche Genehmigungen bei den jeweils verantwortlichen Stellen einzuholen.

  5. Umfang der Leistungen
    1. Für den Umfang der Leistungspflichten ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Teilerbringungen sind zulässig, sofern dies für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist.

  6. Fristen und Verzögerungen
    1. Hinsichtlich der Frist für die Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Die Frist beginnt erst in dem Moment, wenn zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist, wenn alle Voraussetzungen für den Auftrag festgelegt sind, alle vom Auftraggeber zu erbringenden Unterlagen und Genehmigungen vorliegen, als auch die vereinbarte Zahlungsverpflichtung eingehalten wurde.
    2. Die Einhaltung der Leistungsfrist steht weiter unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit notwendigen Arbeits- und Hilfsmitteln. Werden diese Voraussetzungen ohne Verschulden des Auftragnehmers nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Frist unter Wahrung der gegenseitigen Interessen angemessen verlängert. Gleiches gilt bei Annahmeverzug oder Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt.
    3. Wird die Ausführung durch höhere Gewalt, fehlende Voraussetzungen oder Annahmeverzug für voraussichtlich längere Dauer als 2 Monate unterbrochen, ohne dass die Leistung dauernd unmöglich wird, so werden die bis dahin ausgeführten Leistungen und angefallenen Kosten nach den Vertragspreisen abgerechnet und durch den Auftraggeber vergütet, unabhängig von dem Fertigstellungsgrad. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Auftraggebers auf vertragsgemäße Fertigstellung nach Wegfall des Hindernisses.
    4. Kommt der Auftragnehmer mit der Herstellung der Abnahmefähigkeit länger als 15 Werktage in Verzug und erwächst dem Auftraggeber daraus ein Schaden, so kann der Auftraggeber eine pauschale Entschädigung von 0,5 % pro volle Woche der Verspätung, im Ganzen jedoch höchstens 5 % vom Wert des Teils der Gesamtleistung geltend machen, der infolge der Verspätung nicht oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Die Überschreitung vereinbarter Zwischentermine begründet keinen Lieferverzug. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Festhalten am Vertrag ist für ihn nicht mehr zumutbar und erbrachte Teilleistungen wären für ihn nachweislich wertlos.

  7. Gefahr für zufällige Beschädigung oder Untergang
    1. Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über. Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung bei dem Auftaggeber jedoch vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Feuer, Überschwemmung, Unfälle, unerlaubte Handlung Dritter oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände wertlos, so trägt der Auftraggeber die Vergütungsgefahr. Es werden die ausgeführten Leistungen und bis dahin angefallenen Kosten nach Vertragspreisen abgerechnet und dem Auftragnehmer vergütet, unabhängig von dem Fertigstellungsgrad. Die Gefahrtragung des Auftraggebers erstreckt sich auch auf die vom Auftragnehmer eingebrachten Arbeits- und Hilfsmittel.
    2. Von Abs. 1 unberührt bleibt der Anspruch des Auftraggebers auf vertragsgemäße Fertigstellung, soweit diese noch möglich und von Interesse ist. Neu zu erbringende Leistungen oder Reparaturen werden zusätzlich nach Vertragspreisen vergütet.

  8. Abnahme
    1. Der Termin zur Abnahme ist der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Anderenfalls ist das Werk unmittelbar nach seiner Fertigstellung abzunehmen.
    2. Leistungen gelten als abgenommen, wenn eine Demonstration erfolgreich verlaufen ist. Sie gelten ferner als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch nimmt.
    3. Kommt der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter seiner Verpflichtung zur Abnahme und Übernahme zum Abnahmezeitpunkt nicht nach, so gilt das Werk 7 Kalendertage nach der vom Auftragnehmer angezeigten Abnahmebereitschaft – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - als abgenommen und übergeben. Unerhebliche, die Funktion nicht beeinträchtigende Mängel hindern die Abnahme nicht.
    4. Punkt 3 gilt auch dann, wenn bestimmte Voraussetzungen fehlen und eine Demonstration verhindern, eine Funktionsfähigkeit im übrigen jedoch anzunehmen ist.
    5. Wird aus Gründen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ein erneuter Abnahmetermin notwendig, so werden alle hiermit verbundenen Kosten dem Auftraggeber zusätzlich angelastet.

  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen Leistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach Mahnung berechtigt, Leistungen und Ergebnisse, soweit möglich, zurückzufordern und ggf. anderweitig zu verwerten. Der Auftraggeber gesteht dem Auftragnehmer hiermit ein entsprechendes Wegnahmerecht zu. Im Fall einer tatsächlichen Rücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag vor.
    2. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt den Auftragnehmer, vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Übersteigt der mutmaßliche Verwertungserlös der dem Auftragnehmer gewährten Sicherheiten dessen Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 15 %, so ist dieser auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe bzw. Rückübertragung verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit steht dem Auftragnehmer zu.

  10. Mängelhaftung
    1. Die Mängelansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt, ist dieser nach seiner Wahl zur Nachbesserung, Nacherfüllung oder zur Erbringung einer Ersatzleistung berechtigt. Hierzu ist eine angemessene Frist von mindestens acht Tagen zu gewähren.
    2. Der Auftraggeber kann wegen Mängeln an der Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit lediglich unerheblich gemindert ist.

  11. Gewährleistung
    1. Eine Gewährleistung jeglicher Form für erbrachte und abgenommene Leistungen wird, soweit nicht anderweitig vertraglich festgeschrieben, ausgeschlossen.

  12. Schadensersatz
    1. Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz (im Folgenden: Schadensersatzhaftung), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haftet der Auftragnehmer nur, soweit er, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
    2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser beträgt höchstens den Rechnungswert der betroffenen Leistung.
    3. Weiterhin besteht eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen.
    4. Soweit vorstehend nicht anders bestimmt, sind (Schadensersatz-)Ansprüche des Auftraggebers gegenüber uns und unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Eine Haftung besteht insbesondere nicht bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung oder Benutzung entstehen.

  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, soweit nicht anderweitig vereinbart, für beide Teile unser Geschäftssitz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handel und Gewerbe

  1. Allgemeines, Vertragsabschluß
    1. Alle unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers Lieferungen vorbehaltlos ausführen.
    2. Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der Ware durch den Kunden zustande.
    3. Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

  2. Preise und Zahlungsbedingungen
    1. Die Preisangaben in den Anzeigen sind freibleibend und unverbindlich. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
    2. Unsere Preise verstehen sich inclusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen.
    3. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
    4. Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers sind wir berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an uns Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal DM 50.- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
    5. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.

  3. Lieferfrist
    1. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.
    2. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von uns nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
    3. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 10% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

  4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
    1. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
    2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen.
    3. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Haus verlassen hat. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer mitzuteilen, um ggf. Ansprüche gegen den Verkäufer oder den Lieferer geltend machen zu können.

  5. Umtausch, Rücknahme
    1. Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein von uns schriftlich bestätigter Kulanzumtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet.
    2. Mit Öffnen der Verpackung von Software erkennt der Käufer den Urheberrechtsschutz an. Der Umtausch von Software bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Datenträger sind defekt oder nicht lesbar.
    3. Für die Zusendung von Gegenständen an uns trägt der Kunde die Gefahr. Unfrankierte Zusendungen können nicht entgegengenommen werden.

  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
    2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
    3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
    4. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
    5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

  7. Gewährleistung, Haftungsausschluß
    1. Wir gewährleisten für die gesetzlich festgelegte Dauer von 2 Jahren ab Lieferdatum, daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung als Defekt/Bastlerware verkauft.
    2. Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
    3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch nicht von uns autorisierte Personen vornehmen läßt.
    4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB.
    5. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen, da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen wird. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
    6. Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.
    7. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

  8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen
    1. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.
    2. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde uns für unsere Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen.

  9. Software, Literatur
    1. Bei Lieferung von Software und Literatur gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

  10. Verwendung von Kundendaten
    1. Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

  11. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
    1. Als Gerichtsstand wird für alle aus den Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen unser Geschäftssitz vereinbart; wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
    2. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diese so auszulegen, dass der damit beabsichtigte Zweck weitestgehend erfüllt wird; die übrigen Bestimmungen bleiben weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr gilt deutsches Recht.


    Stand: Februar 2006